Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Früher: Sofortmaßnahmen am Unfallort)
In diesem Lehrgang werden nur grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt. Der Teilnehmer kann nach der Absolvierung des Lehrganges als Sofort- / Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Die Teilnahme ist in Deutschland Pflicht für den Erwerb der Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, S und T.
Eine gesetzliche Wiederholungspflicht sieht die Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 19 ff.) nicht vor, jedoch verpflichtet § 2 (2) Satz 6 StVG und § 323c StGB (s. u.) zur Hilfeleistung nach dem jeweils aktuellen Stand.
Dieser Kurs wird einmal im Monat, zusammen mit dem Sehtest, in unserer Filiale in Essen-Borbeck angeboten.
Erste-Hilfe-Lehrgang
In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z. B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Ein besonderer Schwerpunkt ist der lebensbedrohliche Zustand Schock. Die Dauer umfasst acht Doppelstunden à 90 Minuten.
Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW-und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, sowie für die Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3 und für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins.