StVO - Änderungen
Ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) ungültig? - NEIN!
Fahrlehrer, Fahrschüler und andere Verkehrsteilnehmer sind verunsichert:
Die Presse meldet, die StVO in ihrer jetzigen Form sei „nichtig“ bzw. ungültig!
Fakt ist:
Zurzeit wird die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 2631) mit all ihren Inhalten vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einer Prüfung unterzogen. Der Grund sind formale Fehler sowie der Wegfall einer eindeutigen Regelung zur Geltung alter Verkehrszeichen, die bereits vor 1992 aufgestellt wurden. Deshalb wurde eine Überarbeitung der Verordnung angekündigt, die dem Bundesrat bereits im Herbst 2010 zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
Die neuerliche Änderung der StVO wird demnach eine Korrektur der 46. Änderungsverordnung sein und darauf aufbauen. Zudem muss sie erst Gesetz werden, bevor sie umgesetzt werden kann.
Ist das aktuelle Fahrschullehrbuch deshalb veraltet? - NEIN!
Das aktuelle Fahrschullehrbuch entspricht der aktuellen StVO inklusive der 46. Verordnung. Muss jetzt wieder zurück geändert werden? Soll man mit alten Büchern lernen?
Fakt ist:
Die Änderungen betreffen nur einige wenige Verhaltensregeln für Kraftfahrer, die meisten betreffen Radfahrer. Ansonsten sind überwiegend die Bezeichnungen von Verkehrszeichen (teilweise kaum erkennbar) geändert worden. An der Bedeutung der Zeichen hat sich prinzipiell nichts geändert: Sie sprechen ohnehin eine deutliche Bildsprache. Einige Zeichen sind neu hinzugekommen.
Unser Tipp:
Immer mit dem neuesten Lehrbuch lernen, alt heißt veraltet!
Eignet sich das aktuelle Lehrbuch für die Prüfungsvorbereitung? - JA!
Das aktuelle Lehrbuch behandelt mehr als nur die Vorschriften der StVO, nämlich alle prüfungsrelevanten Informationen! Zur optimalen Vorbereitung auf die Theorieprüfung gehört deshalb immer ein Lernsystem aus Lehrbuch und Software auf der Höhe der Zeit!
Fakt ist:
Wie aus Kreisen der Prüfungs-Organisationen bekannt wurde, ist der derzeit verwendete Prüfstoff nicht von den StVO-Änderungen betroffen:
Die amtlichen Prüfungsfragen, die betroffen wären, werden zur Zeit nicht geprüft!
Für die praktische Prüfung gilt: Ein Verhalten der Fahrschüler, das auf Neuregelungen der StVO zurückgeht, wird nicht als Fehler gewertet!
Fazit:
Weil die neuerliche StVO-Änderungsnovelle voraussichtlich auf der 46. Verordnung aufbauen wird, ist man mit dem aktuellen Lehr- und Lernmaterial bestens auf die künftige Neufassung vorbereitet!
(Quelle: Degener)
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