Beschleunigte Grundqualifikation
Start am 20.02.2012
Einstieg jederzeit möglich
Annahme von Bildungsgutscheinen

News

Europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen

Bußgelder über 70 Euro aus dem EU-Ausland werden voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt werden. Davon können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein.

Umweltzonen 

Es kommt zu einer Verschärfung der Einfahrtverbote in verschiedene Umweltzonen (z.B. Berlin und Hannover nur noch mit grüner Plakette) ab 01.01.2010.

Wegfall der AU-Plakette

Die AU-Plakette wird zum 01.01.2010 entfallen. Die Abgasuntersuchung ist künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung.


Kennzeichenmitnahme

Die Kennzeichenmitnahme nach Umzug wird erleichtert.


Online-Fahrzeug-Zulassung

Die Online-Fahrzeug-Zulassung wird in einzelnen Ländern getestet.


Begleitetes Fahren ab 17

Ende 2010 kommt das sogenannte „begleitete Fahren" für 17 Jährige und die freiwillige zweiphasige Fahrausbildung auf den Prüfstand.


Punktesystem

Für Ende 2010 ist eine Reform des Punktesystems geplant.


Fahrradbeleuchtung

Statt Dynamo soll auch eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung erlaubt werden.


Pkw-Mautvignetten 

Die Pkw-Mautvignetten für Österreich, Tschechien und die slowakische Republik werden teurer. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette mehr, sondern zahlen eine streckenabhängige Maut, die mit Hilfe eines speziellen Erhebungsgeräts im Fahrzeug berechnet wird. In Österreich wird die Maut für diese Fahrzeuge zusätzlich nach ihrem Schadstoffausstoß gestaffelt.

(Quelle: ADAC)

>> Zurück <<

 

StVO - Änderungen

Ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) ungültig? - NEIN!

Fahrlehrer, Fahrschüler und andere Verkehrsteilnehmer sind verunsichert:
Die Presse meldet, die StVO in ihrer jetzigen Form sei „nichtig“ bzw. ungültig!

Fakt ist:
Zurzeit wird die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 2631) mit all ihren Inhalten vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einer Prüfung unterzogen. Der Grund sind formale Fehler sowie der Wegfall einer eindeutigen Regelung zur Geltung alter Verkehrszeichen, die bereits vor 1992 aufgestellt wurden. Deshalb wurde eine Überarbeitung der Verordnung angekündigt, die dem Bundesrat bereits im Herbst 2010 zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Die neuerliche Änderung der StVO wird demnach eine Korrektur der 46. Änderungsverordnung sein und darauf aufbauen. Zudem muss sie erst Gesetz werden, bevor sie umgesetzt werden kann. 

Ist das aktuelle Fahrschullehrbuch deshalb veraltet? - NEIN!

Das aktuelle Fahrschullehrbuch entspricht der aktuellen StVO inklusive der 46. Verordnung. Muss jetzt wieder zurück geändert werden? Soll man mit alten Büchern lernen?

Fakt ist:
Die Änderungen betreffen nur einige wenige Verhaltensregeln für Kraftfahrer, die meisten betreffen Radfahrer. Ansonsten sind überwiegend die Bezeichnungen von Verkehrszeichen (teilweise kaum erkennbar) geändert worden. An der Bedeutung der Zeichen hat sich prinzipiell nichts geändert: Sie sprechen ohnehin eine deutliche Bildsprache. Einige Zeichen sind neu hinzugekommen.

Unser Tipp:
Immer mit dem neuesten Lehrbuch lernen, alt heißt veraltet!

Eignet sich das aktuelle Lehrbuch für die Prüfungsvorbereitung? - JA!

Das aktuelle Lehrbuch behandelt mehr als nur die Vorschriften der StVO, nämlich alle prüfungsrelevanten Informationen! Zur optimalen Vorbereitung auf die Theorieprüfung gehört deshalb immer ein Lernsystem aus Lehrbuch und Software auf der Höhe der Zeit!

Fakt ist:
Wie aus Kreisen der Prüfungs-Organisationen bekannt wurde, ist der derzeit verwendete Prüfstoff nicht von den StVO-Änderungen betroffen:

Die amtlichen Prüfungsfragen, die betroffen wären, werden zur Zeit nicht geprüft!
Für die praktische Prüfung gilt: Ein Verhalten der Fahrschüler, das auf Neuregelungen der StVO zurückgeht, wird nicht als Fehler gewertet!


Fazit:
Weil die neuerliche StVO-Änderungsnovelle voraussichtlich auf der 46. Verordnung aufbauen wird, ist man mit dem aktuellen Lehr- und Lernmaterial bestens auf die künftige Neufassung vorbereitet!

(Quelle: Degener)

>> Zurück <<

 

Fahrsicherheitstraining für Zivildienst leistende ist Pflicht, seit dem 01. Oktober 2009

Ein Großteil der Jugendlichen ist beim Zivildienst mit dem Auto unterwegs. Aus diesem Grund sollen Zivildienstleistende ab dem 1. Oktober 2009 ein Fahrsicherheitstraining absolvieren, denn die meisten Zivis haben den Führerschein noch nicht allzu lange. Nicht selten kommt es daher zu Unfällen oder Komplikationen, wenn Zivildienstleistende die Senioren mit dem Auto befördern.

Das Bundesamt für Zivildienst hat nun ein Fahrsicherheitstraining angeordnet. Der Beschluss betrifft alle Zivis ab dem 01. Oktober 2009. Dieses soll jeder Jugendliche nach einer bestimmten Zeit im Zivildienst absolvieren. Die Kosten für diesen Kurs trägt die jeweilige Zivildienststelle.

>> Zurück <<

 

Das aktuelle Wetter

Besucherzähler

Heute1130
Gestern1308
Woche1130
Monat8897
Gesamt1235832

Google Pagerank

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
t_zertifiziert_lo.png