ASP-Seminar
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zu 13 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben und durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bis zu 4 Punkte abbauen möchten (Punkteabbau nach Mehrfachtäter-Punktsystem).
... oder ...
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14 bis 17 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben und durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 7 StVG)
Ablauf und Durchführung
Hinsichtlich der Zielsetzung, des Inhalts, der Dauer und der Gestaltung der Aufbauseminare sowie den Bescheinigungen über die Teilnahme gelten die Bestimmungen über ASF-Seminare hier entsprechend (§ 42 und 44 FeV).
Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlaßt werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten. Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt weren, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind (§ 4 Abs. 8 StVG).
Der Besuch eines Seminars und die Teilnahme an einer Beratung führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig (§ 4 Abs. 4 StVG).
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