BKF-Grundqualifikation
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Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG Innerhalb der Europäischen Union dürfen ab dem 10. September 2009 nur noch jene Kraftfahrer/-innen (Neueinsteiger/-innen) im Güterverkehr beschäftigt werden, welche zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen können. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/-innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen. Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Neueinsteiger/-innen Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Umsteiger/-innen Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Quereinsteiger/-innen Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Weiterbildung |
Übersicht Module BKF-AusbildungModul 1: Eco-TrainingInhalt für 7 Stunden - Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren Termine: Jeden Samstag. Termine auch individuell möglich. Kosten: 90,- € + 10,70 € (Lehrmittel)
Modul 2: (Sozial) Vorschriften für den GüterverkehrInhalt für 7 Stunden
Modul 3: Sicherheitstechnik und FahrsicherheitInhalt für 7 Stunden - Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, ProfiInhalt für 7 Stunden
Modul 5: LadungssicherungInhalt für 7 Stunden |
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