Ausbildung Fahrerlaubnis PKW (Klasse B/BE)

Klasse-B

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, Summe beider zulässiger Gesamtmassen 4250 kg)
  • Gespannkombinationen von Kraftfahrzeug und Anhänger, bei denen die Summe beider zulässigen Gesamtmassen 3,5 t nicht überschreitet.
  • ab 18 Jahre, kein Vorbesitz anderer Klassen notwendig, beinhaltet die Klassen AM und L
  • keine Befristung der Besitzdauer
  • zur Beantragung notwendig: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe Bescheinigung oder Kopie des Führerscheins (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

Klasse-BE

  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
  • ab 18 Jahre, Vorbesitz Klasse B notwendig, beinhaltet keine weiteren Klassen
  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • zur Beantragung notwendig: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe Bescheinigung oder Kopie des Führerscheins (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis)

Klasse B96 

  • Gespannkombinationen von einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, bei denen die Summe beider zulässiger Gesamtmassen 4250 kg nicht überschreiten darf.
  • Die Ausbildung in der Klasse 96 besteht aus einer Fahrerschulung welche sich aus Theorie, praktischen Übungen sowie Unterweisungen zusammensetzt. die Führerscheinklasse wird durch das Straßenverkehrsamt erteilt sobald man den Nachweis über die Teilnahme an der entsprechenden Schulung erbringt. 

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